Nach Arbeits- und Wegeunfällen kann der Verletzte nicht einfach den Hausarzt aufsuchen, er ist seitens der Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.
Ein Durchgangsarzt ist ein von der Berufsgenossenschaft bestellter Chirurg oder Orthopäde, der eine spezielle Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt (Unfallmediziner).
Voraussetzung hierfür ist zunächst eine ständige unfallärztliche Bereitschaft, außerdem eine entsprechende medizinisch-technische Ausstattung.
Dem Durchgangsarzt kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:
Da im medizinischen Notfall eine schnelle Hilfe notwendig sein kann, kann nach einem Arbeitsunfall zunächst jeder Arzt aufgesucht werden. Dieser überweist den Patienten dann an einen D-Arzt.
Am Klinikum Bad Windsheim ist Chefarzt Dr. Mathias Bender zugelassener Durchgangsarzt.