Wie im Vorfeld berichtet, lud die Klinik Neustadt a.d. Aisch zu einem Informationsabend zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ein.
Informiert wurden die Zuhörerinnen und Zuhörer von der Chefärztin für Anästhesie und Intensivmedizin Ruth Gröger und der Sozialpädagogin Ruth Platzöder vom Betreuungsverein des Caritasverbandes. Ruth Platzöder zeigte auf, welche Vertretungsmöglichkeiten es in einer Zeit, in der Menschen ihren eigenen Willen nicht mehr bilden und äußern können, gibt. Sie verdeutlichte aber auch, dass nicht jede Vorsorgemaßnahme für jede Person gleichermaßen geeignet ist. Manchmal kann es daran scheitern, dass es keine geeignete oder vertrauenswürdige Person im sozialen Umfeld gibt, mit der man eine Vorsorgevollmacht abschließen kann. Im Betreuungsverein der Caritas können sich die Bürgerinnen und Bürger hierzu kostenlos beraten lassen. Ruth Gröger verdeutlichte an Beispielen aus der Praxis, dass es trotz Vorsorge auch zu der Notwendigkeit einer Betreuungsbestellung kommen kann. Dass kann der Fall sein, wenn die beauftragte Person selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Das Ehegattennotvertretungsrecht benannte sie als wichtigen Schritt des Gesetzgebers in die richtige Richtung.
In der Patientenversorgung eine Erleichterung, wenn die Eheleute sich gegenseitig vertreten und ärztliche Schritte abgesprochen werden können. Sie wies aber darauf hin, dass es sich hier um eine Vertretung handelt, die nur für die Gesundheitssorge gilt und auch zeitlich begrenzt ist. Ruth Platzöder erklärte, dass eine Vorsorgevollmacht über die Gesundheitssorge auch andere Aufgabenbereiche wie Wohnungsangelegenheiten oder die Vermögenssorge einschließen und im Regelfall die Installation einer rechtlichen Betreuung durch Angehörige oder einen Fremdbetreuer verhindern kann. Ruth Gröger ging im weiteren Verlauf der Veranstaltung näher auf die Fragen in einer Patientenverfügung ein. Sie erklärte und veranschaulichte die darin beschriebenen Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten. Eine wichtige Information für Menschen, die eine Patientenverfügung erstellen möchten. Eine Patientenverfügung kann hilfreich für rechtliche Betreuer und auch für Angehörige sein können, wenn vorher keine Absprache stattfinden konnte, schloss Platzöder an. Eine große Entlastung für die oft emotional betroffenen Beteiligten. Und hier empfahl Ruth Gröger dringend, dass man mit seinen Angehörigen in Ruhe und offen sprechen muss, wie man sich später die Behandlung vorstellt, was man vielleicht auch nicht möchte.
Vor allem ist es wichtig, die Vertretung zu regeln, solange man geschäftsfähig ist, betonten beide Referentinnen im Laufe des Abends. Und auch wenn es nicht leicht ist über diese Dinge zu reden. Wenn man sich nach seinen Wünschen vertreten sehen will, in einer Zeit, in der man seinen Willen nicht mehr bilden und äußern kann, kommt man um das Reden mit den Angehörigen und anderen nahestehenden Menschen nicht herum. Aber den ersten Schritt haben die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung an diesem Abend getan und bestenfalls waren die Informationen eine Unterstützung, den begonnen Weg weiter zu gehen.
Da die Veranstaltung, wie die Veranstaltung im Januar diesen Jahres wieder sehr gefragt war und nicht alle Interessierten teilnehmen konnten, ist eine weitere Veranstaltung im Frühjahr geplant. Der Termin wird wieder in der örtlichen Presse bekannt gegeben oder kann über die Homepages von Klinik oder Caritas oder telefonisch bei der Caritas unter der Telefonnummer 09161 888917 erfragt werden.
Ruth Platzöder